Dem heranwachsenden Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich handelnd mit einer weiteren Person in eine Wohnung eingedrungen zu sein und dort dem Opfer unter Drohung mit einem Messer den Laptop entwendet zu haben. Das Gericht kam entsprechend der Würdigung der Verteidigung zu der Anwendung von Jugendstrafrecht und verhängte eine einjährigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.