Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer eine seiner Angestellten im Rahmen eines Gesprächs über die veranlasste fristlose Kündigung tätlich angegriffen zu haben. Unter anderem soll er sie in das Gesicht geschlagen und an den Haaren die Treppe hinuntergezogen haben. Nach Akteneinsicht und umfassender Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft zu den Ermittlungsergebnissen unter Beiziehung der Ergebnisse eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wurde das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.