Dem Mandanten wurde vorgeworfen, nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Unbekannten auf offener Straße diesen mit einem Roller-Koffer auf den - behelmten - Kopf geschlagen zu haben. Nach Akteneinsicht und umfassender Stellungnahme zu den Ermittlungsergebnissen wurde das Verfahren gem. § 153 Abs. 1 S. 2 StPO eingestellt.