AG Tiergarten: Raub in einem minder schwerer Fall

 

Dem in Untersuchungshaft befindlichen, einschlägig vorbestraften Mandanten wurde vorgeworfen,  in mehreren Drogeriemärkten Diebstähle begangen zu haben und die Beute, als er auf frischer Tat gestellt wurde,  unter Einsatz von Gewalt gesichert  zu haben und zu flüchten. Aufgrund der ungesicherten Wohnverhältnisse des Mandanten sowie seiner aktenkundigen BTM-Abhängigkeit sah die Sache nicht gut aus.

 

Nach der Beweisaufnahme folgte das AG Tiergarten dann aber dem Antrag der Verteidigung und nahm einen minder schweren Fall an. Ergebnis: Verurteilung wegen Raub in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.