Dem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Vertragserklärung gefälscht zu haben, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Es erfolgte die Durchsuchung der Geschäftsräume . Gegen den Durchsuchungsbeschluß wurde Beschwerde eingelegt, woraufhin dieser vom Landgericht Berlin für rechtswidrig erklärt wurde. Das Verfahren wurde gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.