Dem in Untersuchungshaft befindlichen Mandanten wurde vorgeworfen, nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit dem - ihm unbekannten - Opfer dieses gemeinschaftlich handelnd mit weiteren Personen tätlich angegriffen und das Mobiltelefon entwendet zu haben. In der Hauptverhandlung erfolgte nach intensiver Befragung des Belastungszeugen der Freispruch des Mandanten. Die zunächst von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung wurde zurückgenommen.