Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin im Rahmen einer Auseinandersetzung körperlich verletzt zu haben. Der Mandant war von Anfang an geständig. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, wobei die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. So weit, so gut. Allerdings urteilte das Amtsgericht darüberhinaus eine Nebenstrafe aus: Der Angeklagte sollte 10.000 Euro an das Opfer zahlen. Ohne Antrag der Staatsanwaltschaft und ohne Antrag des Opfers. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Das Landgericht Berlin hob die Verurteilung zu der Nebenstrafe ersatzlos auf und verwies das Opfer auf den Zivilweg.